Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Berichten, Merkblättern, technischen Zeichnungen und andere Veröffentlichungen
1. ANWENDUNG UND WIRKSAMKEIT DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Käufer wird von den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbestimmungen (nachstehend: AGB) über die Kataloge, in Druckfassung bzw. elektronischer Form, in Kenntnis gesetzt.

Infolgedessen erkennt er mit der Bestellung diese AGB, unter Ausschluss jedes anderen Dokuments, vollständig und ohne Einschränkung an.

Hinsichtlich der AGB können keinerlei Sonderbestimmungen angewandt werden, es sei denn diese werden ausdrücklich und schriftlich vom Verkäufer formuliert.

2. GELTUNGSBEREICH

Unser vollständiges Angebot und sämtliche Verträge für den Verkauf von Berichten, Merkblättern, technischen Zeichnungen und anderen Publikationen unterliegen den vorliegenden allgemeinen Bestimmungen.

Diese Bestimmungen gelten nicht für unsere Angebote und Verträge bzgl. Computerprogrammen.

3. BESTELLUNGSÄNDERUNGEN

Eine Bestellung ist erst dann endgültig wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurde oder nach Begleichung einer Pro-Forma-Rechnung.
Sind Publikationen zeitweise nicht auf Lager, werden die Bestellungen vom Verkäufer nach Eingangsdatum und im Rahmen der Verfügbarkeit beantwortet.

Vom Käufer beantragte Bestellungsänderungen bzw. stornierungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie vor Versand der Artikel in schriftlicher Form eingegangen sind.

Bei Nichtakzeptanz der Bestellungsänderung bzw. -stornierung kann die Anzahlung nur als Warengegenwert rückerstattet werden.

4. PREIS

Alle unsere Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.

Die auf einer Preisliste angegebenen Preise sind bis zu dem Datum gültig, an dem diese durch eine neue Preisliste ersetzt wird.

Preise eines Angebots haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Ausgabe des Angebots.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung erfolgt bei Erhalt der Rechnung, es sei denn, es fand eine Zahlung vor Warenversand auf Grundlage einer Pro-Forma-Rechnung statt.

Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer, unbeschadet anderer rechtlicher Schritte, alle noch ausstehenden Lieferungen zurückhalten.

Bei Nichtzahlung, d.h. wenn einer Mahnung nach 48 Stunden nicht Folge geleistet wird, ist der Verkaufsvertrag rechtmäßig aufgelöst. Der Verkäufer kann dann über eine einstweilige Verfügung, unbeschadet anderer Entschädigungen, die Rückgabe der Waren verlangen. Diese Auflösung gilt nicht nur für die betreffende Bestellung, sondern auch für alle vorherigen unbeglichenen Bestellungen, ungeachtet der Tatsache, ob diese bereits geliefert wurden oder noch werden bzw. ob ihre Zahlung fällig ist oder nicht.

Bei Zahlungsverzug und Nichtzahlung liegen sämtliche Inkassokosten beim Kunden.

Die Rechnung betreffende Reklamationen müssen schriftlich und innerhalb von zehn (10) Tagen nach Versand der betreffenden Rechnungen eingehen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Rechnungen als angenommen betrachtet.

6. LIEFERUNG UND ANNAHME

Die Lieferungen werden je nach Verfügbarkeit der bestellten Publikationen und in der Reihenfolge des Bestellungseingangs durchgeführt. Der Verkäufer ist zu Gesamt- wie auch zu Teillieferungen berechtigt.

Lieferfristüberschreitungen eröffnen kein Recht auf Entschädigung, Einbehaltung eines Betrages oder Stornierung der laufenden Bestellung. Wenn eine Bestellung allerdings 2 Monate nach dem voraussichtlichen Liefertermin, aus anderen Gründen als höherer Gewalt, nicht geliefert werden kann, dann kann die Bestellung auf Antrag der einen oder anderen Partei storniert werden.

In Fällen höherer Gewalt ist der Verkäufer seiner Lieferpflicht entbunden.

Wenn die gelieferte Ware in Art oder Menge nicht mit der Bestellung übereinstimmt, muss der Kunde seine Reklamation innerhalb von sieben (7) Tagen nach Lieferungseingang an den Verkäufer richten. Wenn der Verkäufer die Reklamation annimmt, muss der Kunde die betreffende Ware und Rechnung auf seine eigenen Kosten zurückschicken. Für jede angenommene Rücksendung erhält der Kunde eine Gutschrift.

Nach Ablauf der oben genannten siebentägigen Frist werden die Publikationen als angenommen betrachtet.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

Das Eigentum an dem verkauften Produkt geht erst nach voller Zahlung des Preises an den Kunden über.

8. GEISTIGES EIGENTUM UND NUTZUNGSRECHT

Die Berichte, Zeichnungen, Merkblätter und andere gleichsetzbare Dokumenten sind geistiges Eigentum der UIC.

Der Kunde ist lediglich dazu berechtigt, die Inhalte dieser Dokumente für eigene bzw. die in den Sonderbedingungen definierten Zwecke zu nutzen. Keinesfalls darf er die von ihm käuflich erworbenen Dokumente an Dritte weitergeben, Dritten zur Verfügung stellen oder zur Kenntnis geben.

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers darf der Kunde die von ihm käuflich erworbenen Dokumente weder ändern, noch in eine andere Sprache übersetzen oder sie in einer ihm eigenen Art darstellen.

9. STREITFÄLLE

Dieser Vertrag unterliegt dem französischen Recht.

Bei Streitigkeiten im Bezug auf die Auslegung oder Ausführung des Vertrages, die nicht auf dem Schlichtungswege beigelegt werden können, sind ausschließlich die Gerichte von Paris zuständig.

10. SPRACHE

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen in französischer, deutscher und englischer Sprache.
Bei Unterschieden zwischen diesen Versionen, die zu Auslegungsproblemen führen, gilt der französische Text.