
Allgemeine Bestimmungen über die Zulassung von Druckluftbremsen im internationalen Verkehr.
Jedes EVU, das eine für den internationalen Verkehr neue Bauart einer durchgehenden Güterzug- oder Personenzug-Bremse zuzulassen wünscht, muss sie vorher durch die UIC-Studiengruppe 5 "Bremswesen" prüfen lassen. Die Bedingungen dieses Merkblattes müssen erfüllt sein.
Beabsichtigte Funktionsänderungen an den bereits im internationalen Verkehr zugelassenen Bremsen sind vorher der SG 5 zu melden, der die weiteren Modalitäten dieser Zulassung festlegt.